Testpflicht für ungeimpfte Schüler während der Herbstferien

Aufgrund der Tatsache, dass während der Ferien keine Schultestungen durchgeführt werden können, müssen ungeimpfte Schüler für die Übungsstunden in den Herbstferien einen negativen Testnachweis vorlegen.

Ein Selbsttest ist im Beisein des Übungsleiters ausreichend.

Der Test darf nicht älter als 48 Stunden sein.

Hintergrund: Die 3G-Regel gilt generell auch für Schüler. Die Testungen in der Schule sind außerhalb der Ferien ausreichend. Geimpfte Schüler können anstatt Testnachweis das Impfzertifikat vorzeigen.

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