Corona: Stand 15.08.2021

Derzeit befinden sich die Stadt Mülheim und das Land NRW in Stufe 1 der Coronaschutzverordnung.

Weitere Informationen erhalten Sie über Ihren Übungsleitenden.

Bei allen Personenbeschränkungen zählen Immunisierte (Immunisierte = nachgewiesene Immunisierung durch Impfung oder Genesung) zuzüglich zu den angegebenen Personen.

 

Im FiGu gilt für Erwachsenengruppen die 3G-Regel. Sportler müssen entweder geimpft, genesen oder getestet sein. Die jeweilige Bescheinigung muss beim Übungsleitenden vorgezeigt werden. Schnelltests dürfen nicht älter als 24 Stunden sein - PCR-Tests dürfen nicht älter als 48 Stunden sein.

 

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Detaillierte Übersicht über die Stufe 1
(für Stadt Mülheim und gleichzeitig NRW):

 

Kontaktsport draußen

  • 100 Personen unabhängig vom Alter mit
    - einfache Rückverfolgbarkeit
    - erst bei Landesinzidenz über 35 (Stufe 2): mit Negativtestnachweis
  • 25 Kinder/Jugendliche bis einschl. 18 Jahre + 2 Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen
    - ohne Rückverfolgbarkeit

Kontaktsport drinnen

  • bis 100 Personen incl. Kinder- und Jugendgruppen mit
    - einfache Rückverfolgbarkeit
    - erst bei Landesinzidenz über 35 (Stufe 2): mit Negativtestnachweis

Kontaktfreier Sport draußen

  • Ohne Personenbegrenzung  
  • Abstand von 1,5 Metern zwischen den Teilnehmern einhalten

Kontaktfreier Sport drinnen

  • Ohne Personenbegrenzung
    - entweder mit Mindestabstand oder negativer Testnachweis (Bei kontaktfreiem Sport darf der Mindestabstand nicht unterschritten werden. Geschieht dies in der Sporteinheit jedoch absehbar über eine längere Zeit, ist ein negativer Testnachweis der TN erforderlich! )
    - einfache Rückverfolgbarkeit

Schwimmbad

ohne Negativtestnachweis während Zeiten, in denen die Einrichtung ausschließlich für den Vereinssportbetrieb oder für Angebote der Schwimmausbildung genutzt wird 

Umkleiden

Umkleiden können benutzt werden. Hier sind die Hygienevorschriften und Mindestabstände zu beachten!

Test

Wenn ein Test erforderlich ist muss ein Schnelltest mit schriftlicher/digitaler Bestätigung vorgelegt werden. Die Bestätigung ist vom Übungsleiter zu überprüfen und zu dokumentieren.

Kinder bis zum Schuleintritt, Geimpfte und Genesene müssen keine Testbestätigung vorlegen. Dafür ist der jeweilige Nachweis erforderlich (z.B. Impfbescheinigung).

Übersicht Stufen

Link: https://www.vibss.de/fileadmin/Vereinsmanagement/Coronavirus/Coronaschutzverord/Orientierungshilfen/Coronaregeln_-_Stufe_0-1_2021-07-30.pdf

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