Corona: 2G-Regel für den Sport

Ab dem 24.11.2021 gilt für den Sport die 2G-Regel.

Dies beinhaltet auch für unseren Sport folgende Änderungen:

  • An unseren Sportstunden dürfen nur noch Mitglieder teilnehmen, die geimpft oder genesen sind.
  • Als geimpfte Person zählt man nur als vollständig geimpfte Person (2 Impfungen + Zeitraum von 2 Wochen / bei Johnson&Johnson 1 Impfung + Zeitraum von 2 Wochen)
  • Als genesene Person gilt man innerhalb der ersten 6 Monate nach Infektion.
  • Die Nachweise sind dem Übungsleitenden zur Überprüfung vorzuzeigen!
  • Teilnahme an den Sportstunden nur mit einem Schnelltest / Bürgertest / Selbsttest / PCR-Test ist nach Cornaschutzverordnung nicht zulässig!
  • Diese Regelungen gelten für Personen ab 16 Jahren.
  • Kinder/ Jugendliche unter 16 Jahren werden weiterhin über die Schulen getestet.

Wir bitten um Verständnis und freuen uns auf einen möglichst sicheren Sport mit Euch!

Euer Vorstand

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